FAQ zu Rechtlichem
Warum gibt es zwei Gesellschaften - die Bowspirit Kids gemeinnützige GmbH und die Bowspirit Management GmbH?
Als wir mit unseren Überlegungen mal ganz am Anfang standen, gingen wir von einer Organisation aus, die Spenden für ein zu schaffendes Camp für kranke und traumatisierte Kinder einsammelt bzw. bei Nichterreichung dieses großen Zieles das Geld gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung stellt.
Leider landen alle Visionäre irgendwann mal auf dem Boden der deutschen Steuergesetzgebung. So auch wir. Schnell war klar: So einfach geht es in Deutschland leider nicht.
Spenden sind Gelder, für die es keine Gegenleistung geben darf. Im Rahmen der Aktion "Die größte schwimmende Pinnwand der Welt" dagegen versprechen wir dir eine Gegenleistung, nämlich den Eintrag deiner Botschaft auf der virtuellen Bordwand sowie im Falle der vollständigen Füllung beider virtuellen Bordwände die Umsetzung auf der realen Bordwand eines echten Schiffes. Das aber ist keine Spende mehr.
Das alles in einer gemeinnützigen Gesellschaft zusammen zu machen, hätte uns vor große Schwierigkeiten gestellt, vor allem bei der Buchführung. Kleinste Fehler verzeiht das Finanzamt leider nicht und erkennt die Gemeinnützigkeit ab - für bis zu 10 Jahre rückwirkend. Erhebliche Steuernachzahlungen wären die Folge - bei einem Erfolg der Aktion in Millionenhöhe. Die langfristige Etablierung der Bowspirit Kids Group wäre somit permanent gefährdet.
Um also gut und sicher durch die Klippen des deutschen Steuerrechts zu kommen, haben wir uns entschlossen, zwei Gesellschaften zu gründen - eine gemeinnützige und eine kommerzielle:
Ausrichterin der Camps wird die Bowspirit Kids gemeinnützige GmbH, Lübeck (www.bowspirit-kids.org).
Diese Gesellschaft ist durch das zuständige Finanzamt Lübeck als gemeinnützige Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt, so dass Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG für Spenden ausgestellt werden können.
Betreiberin der "größten schwimmenden Pinnwand der Welt" ist unsere Fördergesellschaft, die Bowspirit Management GmbH, Lübeck (www.bowspirit-management.com).
Diese Gesellschaft agiert kommerziell und wird auch nach Umsetzung der dargestellten drei Stufen der Aktion für die Vermarktung, die Einwerbung finanzieller Mittel sowie den Schiffsbetrieb zuständig sein.
Durch die Satzung ist definiert, dass erwirtschaftete Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgekehrt werden, sondern der gemeinnützigen Schwestergesellschaft zugeführt werden.
Die von beiden Schwestergesellschaften eingeworbenen Mittel werden sowohl für den Satzungszweck als auch für den Aufbau und Betrieb einer angemessenen Verwaltung sowie die Anschaffung der erforderlichen Anlagen ‐ insbesondere des Passagierfährschiffes ‐ verwendet.
Bei Auflösung der beiden Schwestergesellschaften ist über die Satzung sichergestellt, dass die Liquidationsgewinne an die in der Satzung genannten gemeinnützigen Organisationen ausgekehrt werden.
Warum wurde keine Stiftung oder ein Verein gegründet?
Für eine Stiftung benötigt man ein Stiftungskapital in Höhe von mindestens 50.000,00 €, welches nicht ausgegeben werden darf. Eine Stiftung darf in ihren Stiftungszweck nämlich lediglich die Erträge aus dem Stiftungskapital investieren, nicht jedoch das Stiftungskapital selbst. Den uns für die Umsetzung unseres Vorhabens zur Verfügung stehenden sechsstelligen Betrag haben wir lieber zunächst genutzt, um dem Projekt die Chance zu geben, überhaupt das Licht der Welt zu erblicken und von dir als unterstützenswert gefunden zu werden.
Die Schaffung eines Vereins war nicht gewünscht, um die Organisation straff zu halten und im Sinne kurzer Wege und schneller Entscheidungen bei den Initiatoren zu belassen.
Sobald wir sehen, dass unsere Vision aufgeht, werden die Gesellschaftsanteile der beiden Schwestergesellschaften in die dann zu gründende gemeinnützige Stiftung Bowspirit Kids Foundation, Lübeck, eingebracht.